Mit einer Bürgschaftsversicherung sichern Sie Forderungen und Verbindlichkeiten ab und schützen Ihr Unternehmen so vor finanziellen Schwierigkeiten.
Zu den folgenden Bürgschaftsarten können wir Sie beraten:
Vertragserfüllungsbürgschaft: Sicherung für Auftraggeber, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Bauleistungen) erfüllt. Der Versicherer tritt ein, wenn der Auftragnehmer nicht leistet.
Gewährleistungsbürgschaft: Diese sichert nach Abschluss eines Projekts die Gewährleistungsansprüche ab, falls Mängel auftreten und der Auftragnehmer diese behebt.
Anzahlungsbürgschaft: Sicherung für den Käufer, dass er eine Anzahlung zurückerhält, wenn der Verkäufer die vereinbarte Leistung nicht erbringt.