Bürgschaften


Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaftsversicherungen, die je nach Anwendungsbereich und Bedarf variieren.

Zu den folgenden Bürgschaftsarten können wir Sie beraten: 


Vertragserfüllungsbürgschaft: Sicherung für Auftraggeber, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Bauleistungen) erfüllt. Der Versicherer tritt ein, wenn der Auftragnehmer nicht leistet.  


Gewährleistungsbürgschaft: Diese sichert nach Abschluss eines Projekts die Gewährleistungsansprüche ab, falls Mängel auftreten und der Auftragnehmer diese behebt.


Anzahlungsbürgschaft: Sicherung für den Käufer, dass er eine Anzahlung zurückerhält, wenn der Verkäufer die vereinbarte Leistung nicht erbringt.


Weitere Infos erhalten Sie hier